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Vittinghoff-Siedlung

Planung:
Baujahr: 1926-28



Anschrift: Grillostraße 100-102
Stadt: Gelsenkirchen-Schalke
Link:


Architekt: Alfons Fels, Gelsenkirchen
Ausführung:
Bauherr: Gemeinnützige Baugenossenschaft Mark, Gelsenkirchen
Besitzer:


Quelle:
Zustand: erhalten
Denkmalschutz: ja

Weitere Quelle:
Bochumer Anzeiger vom 16.07.1929 ("Nach mehr als einjänriger Dauer ist jetzt der Prozess der Baugenossenschaft Mark gegen den Architekten Alfons Fels und den ehemaligen Arbeitersekretär Georg Beyer wegen der Herausgabe des zuviel gezahlten Architektenhonorars und sonstiger Beträge zur Entscheidung gekommen. Die Zilprozesskammer in Essen hat das Urteil in folgender vorläufiger Fassung verkündet: 1. Die Beklagten (Fels und Beyer) als Gesamtschuldner werden verurteilt, an den Kläger (die Genossenschaft Mark) 38.500 M. nebst 8 Prozent Zinsen seit 15. April 1928 zu zahlen. 2. Beklagter zu 1 (Architekt Fels) wird weiterhin verurteilt, 45.533 Mark nebst 8 Prozent Zinsen seit 15. April 1928 an den Kläger zu zahlen. Entscheidung über die Kosten erfolgt im Schlussurteil. Das Urteil zu 1 ist gegen 40.000 Mark Sicherstellung, das Urteil zu 2 gegen 48.000 Mark Sicherstellung vorläufig vollstreckbar. Der Prozess und das Urteil dürften auch ı
n Wattenscheid vielseitigem Interesse begegnen, insbesondere was den Architekten Fels aus Gelsenkirchen betrifft. Dieser war bekanntlich der erste Architekt Baugenossenschaft Heimat in Wattenscheid, in deren erster Entwicklungszeit sich ähnliche Vorgänge abspielten, wie sie vorstehendem Urteil zugrunde liegen. Der Baugenossenschaft Heimat ist es dann mit Unterstützung der Stadtverwaltung noch rechtzeitig gelungen, die Verbindung mit Fels zu lösen, sich zu sanieren und das Bauvorhaben inzwischen zum glücklichen Ende zu führen. In dem Gelsenkirchener Prozess steht die Urteilsentscheidung über einen weiteren Betrag von 12.000 Mark aus einer fingierten Rechnung gegenüber der Ruhr-Emscher-Genossenschaft, für die der Beklagte Beyer allein in Frage kommt, noch aus. Fels und Beyer sollen übrigens beabsichtigen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.")


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seit 25.03.1999
Letzte Änderung: 28.10.2011